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AGB

Übersicht

1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Vertragstext
5. Widerrufsrecht
6. Preise und Versandkosten
7. Lieferung
8. Zahlung
9. Eigentumsvorbehalt
10. Gewährleistung und Haftung
11. Motorenabstimmungen
12. Entwicklungsarbeiten
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand




1. Geltungsbereich

Allgemeines
FLOW-IMPROVER Thorsten Müller, im folgenden: FI genannt, verkauft und liefert hochwertige Motorsportartikel, Dienstleistungen in diesem Bereich und KFZspezifische Prüfstände und Mess- & Prüftechnik.

Für alle Lieferungen von FLOW-IMPROVER an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).




2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

FLOW-IMPROVER
Thorsten Müller
Zum Müllerbek 11
21218 Seevetal


USt.-IdNr.: DE250433518

Inhaber: Dipl.-Ing. (FH) Thorsten Müller

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:30h bis 16:30h unter der Telefonnummer 04105-556086 sowie per E-Mail unter info@flow-improver.de.




3. Angebot und Vertragsschluss

3.1)
Die Darstellung der Produkte im Onlinekatalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.

3.2)
Durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschließen" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

3.3)
Technische und kaufmänische Änderungen jederzeit vorbehalten




4. Vertragstext

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen.




5. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

FLOW-IMPROVER
Dipl.- Ing. (FH) Thorsten Müller
Zum Müllerbek 11
21218 Seevetal

E-Mail: info@flow-improver.de
Fax: 04105-556087

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowieNutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ausschluss des Widerrufsrechtes:
Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können
oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass Sie ihre Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben haben).

Ende der Widerrufsbelehrung




7. Lieferung

7.1)
Die Lieferung erfolgt weltweit.

7.2)
Sollte das bestellte Produkt nicht rechtzeitig lieferbar sein, weil wir mit diesem Produkt durch unseren Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, informieren wir Sie unverzüglich. Es steht Ihnen in einem solchen Fall frei, auf das bestellte Produkt zu warten oder Ihre Bestellung zu stornieren. Bei einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.




6. Preise und Versandkosten

6.1)
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

6.2)
Die Händlerpreisliste enthält die reinen netto Preise.

6.3)
Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab.
Sie finden eine Übersicht der Versandkosten auf der Seite Versand. Versand




8. Zahlung

8.1)
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung, PayPal oder in Bar.

8.2)
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

8.3)
Sonderbestellung, Spezialanfertigungen und Änderungen jeglicher Art werden nur gegen Vorkasse oder Anzahlung bearbeitet.





9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.




10. Gewährleistung und Haftung

Gewährleistung
1. Der Lieferant leistet für die vertragsgemäße Beschaffenheit (vgl. 3.) Gewähr nach den Regeln des Kaufrechts, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Lieferung.
3. Sachmängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
4. Ihre Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Ware. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Verwendung und Behandlung oder durch Überbeanspruchung entstanden ist.

Auf Folgendes weisen wir besonders hin:
1. Motorsportteile werden so konstruiert, dass sie eine möglichst hohe Leistungsfähigkeit in einem relativ kurzen Zeitraum bereitstellen können.
Je nach Einsatzzweck und Anwendung sind diese Teile in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Diese Teile können demnach nach kurzer Zeit verbrauchserscheinungen aufweisen, ohne dass ein Sachmangel vorliegt.
2. Freiprogrammierbare Steuerungen (Motorsteuerungen) unterliegen keinem technischen Schreibschutz und sind somit nach unserer Abstimmung
für den Kunden frei zugänglich / änderbar. Der Kunde, sofern die Steuerung bei uns abgestimmt wurde, erhält ein in den technischen Grenzen abgestimmtes
Steuergerät (weitere Infos dazu finden sich auf der jeweiligen Rechnung). Der Kunde nimmt das Fahrzeug durch eine umfangreiche Testfahrt ab und akzeptiert so diese AGB.
Änderungen / Hinweise / Sonderwünsche des Kunden werden ebenfalls in der Rechnung aufgeführt.

Sämtliche Komponenten sind Motorsportteile, die je nach Einsatzzweck evtl. leichte Anpassungsarbeiten erfordern.
Aus diesem Grund sind die Komponenten vor dem Einbau von einer Fachperson zu überprüfen.
Sobald die Prüfung und die Identifikation abgeschlossen ist und die Passgenauigkeit gegeben ist, dürfen diese
Komponenten verwendet und eingebaut werden.
Die meisten in diesem Katalog / Internetseite aufgeführten Produkte / Komponenten sind für den Einsatz im
Motorsport entwickelt und besitzen keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr.

Sonstige Haftung
1. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten
2. Haftungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. FI haftet auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen nach § 284 BGB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
3. Der Haftungsausschluss dieses § 9 Nr.1 gilt nicht für Schäden aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonst zwingender Haftung und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
4. Der Besteller hat im Rahmen des Unternehmerrückgriffs nach § 478 BGB keinen Anspruch auf Schadensersatz




11. Motorenabstimmungen

Jegliche Motorenabstimmungen erfolgen in vorheriger Absprache mit dem Kunden.
Vor Beginn der Steuergeräteprogrammierung wird vom Kunden die jeweilige Kraftstoffsorte vorgegeben (ROZ 91, 95, 98 oder 100 Oktan).
Nach dieser Vorgabe wird der Motor bis zum thermisch stabilen Zustand abgestimmt.
Als thermisch stabiler Zustand wird der Punkt beschrieben, an dem der jeweilige Motor im letzten Gang drehzahlfest und thermisch stabil am Prüftag läuft.
Softwareseitige Motorschutzorgane für die Zündung / Benzineinspritzung / Ladedruckreglelung werden dem Kunden stets im aktiven Zustand übergeben.

Bei allen Leistungssteigerungen sind folgende Punkte zu beachten:
- ausreichend dimensonierter Wasserkreislauf
- ausreichend dimensionierter Ölkreislauf

In Auftrag gegebene Fahrzeuge müssen folgende Kriterien erfüllen:
- KFZ´s die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen entsprechen der gültigen StVZO
- Motorsportfahrzeuge entsprechen dem jeweiligen Reglement
- das Fahrzeug ist in einem technisch einwandfreien Zustand (mechanisch & elektrisch)
- alle Betriebsflüssigkeiten sind aufgefüllt und entsprechen der Spezifikation
- währende der Abstimmung wird der Motor an seiner Leistungs- und Belastungsgrenze bewegt

diese Kriterien werden bei der Auftragserteilung erfüllt und werden vom Auftraggeber bestätigt.
Bekannte Mängel sind FI sofort mitzuteilen.

Für Schäden, die Aufgrund einer Materialermüdung auftreten, kann keine Haftung übernommen werden.
Die Motorenhardware (Mechanik) muß für die angestrebte Leistung ausreichend dimensioniert sein.

HINWEIS:
Aufgrund der kurzen Verweilzeit des Motor, für die jeweilige Abstimmung bei uns, kann es ggf. sein, das einige Punkte nachzueditieren werden müssen.
Dies ist kein Mangel im technischen Sinne, da diese Motorsportsteuerungen nicht vergleichbar sind mit einem Serienmotorsteuergerät, welches monatelang in verschiedenen Prüfkammern / Fahrsimulationen und in verschiedenen Höhenlagen etc. getestet / programmiert wird.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter: 10. Gewährleistung und Haftung




12. Entwicklungsarbeiten

FLOW-IMPROVER bietet drei Arten der Entwicklungsarbeit / Zusammenarbeit an (Dienstleistungen):

12.1)
Die Entwicklungskosten gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
Alle Rechte, Patente, Gebrauchsmuster, Gutachten, Messergebnisse, Berechnungen etc. sind Bestandteil des Auftrages und gehe nach der Entwicklungszeit zu 100% an den Auftraggeber.
Diese Auftragsart wird meist vom Werk, Motorsportteams und Tunern in Anspruch genommen.
FI verpflichtet sich, auf Wunsch des Auftraggebers, zur vollständigen Löschung sämtlicher Dokumentation nach Auftragsende.
FI verpflichtet sich grundsätzlich zur Geheimhaltung bei diesen Entwicklungsarbeiten.

12.2)
Die Entwicklungskosten werden im Voraus zu einem festgelegten Prozentsatz zwischen dem Auftraggeber und FI aufgeteilt.
Alle Rechte, Patente, Gebrauchsmuster, Gutachten, Messergebnisse, Berechnungen etc. sind Bestandteil des Auftrages und gehe nach der Entwicklungszeit zu 100% an FI.
Diese Auftragsart wird meist von Clubs und kleineren Tunern / Kooperationsvereinbarungen etc. in Anspruch genommen.

12.3)
Die Entwicklungskosten liegen vollständig bei FI, je nach Nachhaltigkeit dieser Entwicklung kann es hier zu einem Auftrag kommen oder nicht.
Alle Rechte, Patente, Gebrauchsmuster, Gutachten, Messergebnisse, Berechnungen etc. sind Bestandteil des Auftrages und gehe nach der Entwicklungszeit zu 100% an FI.
Diese Auftragsart wird meist von Clubs und Privatpersonen in Anspruch genommen.




13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vertragsabschlüsse ist der Sitz des Unternehmens in Seevetal (LdKr. Harburg).
Amtsgericht: Winsen(Luhe)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.




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